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Stimmenmehrheit

CDU, SPD und FDP mißachten die Verfassung

31.05.2011 von stimmenmehrheit

Der Tierschutz ist in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern als sogenanntes Verfassungsziel verankert. Aber in der Realität wird er oft vernachlässigt. Das zeigt sich auch an den Finanzmitteln, die für Tierheime bereitgestellt werden. Um die finanzielle Schieflage vieler Tierheime zu bekämpfen, forderte Tino Müller endlich Taten statt nur schöner Worte. Er zeigte auch gleich auf, wo man konkret ansetzen könnte. Beispielsweise sind Städte und Gemeinden verpflichtet den Tierheimen die Kosten für Fundtiere zu erstatten. Allerdings nur für vier Wochen. Danach bleiben die Tierheime sich selbst überlassen, nebst den Tieren, die sie zur Weitervermittlung übergeben bekommen. Die Koalitionsfraktionen interessierte dieses Problem augenscheinlich nicht, mit ihrer Stimmenmehrheit wurde der Antrag gegen die Stimmen von Linke und NPD abgelehnt. Der Tierschutz steht zwar in der Verfassung, aber wenn es konkret wird, interessiert die Verfassung nicht. Papier ist eben doch geduldig.
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Künstlich geschaffene Minderheit durch Seniorenmitwirkungsgesetz

26.05.2011 von stimmenmehrheit

Ältere Landsleute sollen wie Kinder behandelt werden. Mit dem heute im Landtag behandelten „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern” sollen die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte von Bürgern über 60 auf Landesebene gestärkt werden. Hierbei soll der Landesseniorenbeirat im besonderen Maße bei Gesetzentwürfen und landespolitischen Entscheidungen zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus sieht der Paragraph 7 des Gesetzes vor, daß der Landesseniorenbeirat berechtigt ist, „Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen”. Soweit die offizielle Lesart. Dabei ist das mit der Stimmenmehrheit der Blockparteien verabschiedete Gesetz ein plumper Versuch, ältere Bürger in Mecklenburg-Vorpommern wie Kinder zu behandeln, die von der Landesregierung an der Hand genommen gehören. Zudem werden Senioren im Land als Minderheit begriffen, die, wenn schon nicht vorhanden, einfach kurzerhand künstlich geschaffen werden müsse. So garantiert das Gesetz dem Landesseniorenbeirat bei Gesetzesinitiativen eine Sonderstellung im Vergleich zu anderen Gruppen zu. Darüber hinaus steht die übermäßige Privilegierung im Widerspruch zu der Landesverfassung, Artikel 55, in der unter anderem steht, daß nur die Landtagsabgeordneten, die Landesregierung und Volksinitiativen Gesetze in den Landtag einbringen können. Für die NPD-Landtagsfraktion nahm deren sozialpolitischer Sprecher, Stefan Köster, Stellung zu dem
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Das nordrhein-westfälische Landesparlament hat mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP den Paragraphen 26 aus dem Landesentwicklungsgesetz gestrichen. Vor drei Monaten hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Weiterbau des Eon-Kohlekraftwerks in Datteln mit Blick auf Paragraph 26 untersagt. CDU und FDP möchten durch die Gesetzesänderung die Fertigstellung des Kraftwerks ermöglichen. Das Gericht in Münster habe sich nur auf die Passage mit den einheimischen Energieträgern bezogen. Und da die Kohle in nordrhein-westfälischen Kraftwerken derzeit überwiegend aus dem Ausland stamme, gebe es hier Handlungsbedarf. Gute Nacht NRW, gute Nacht KLIMA.
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